Zur Verfolgung der Homosexuellen in Frankfurt während der NS-Zeit lässt sich allerdings bereits das Folgende gesichert sagen: Ungefähr 1500 jugendliche und erwachsene Männer im Alter zwischen 15 und 75 Jahren wurden in der Zeit vom Sommer 1935 bis Januar 1945 vom Landgericht Frankfurt am Main wegen homosexueller »Vergehen und Verbrechen« nach den §§ 175/175a verurteilt. Die Strafen lagen zwischen einigen Monaten Gefängnis und mehreren Jahren Zuchthaus. Die Zahl derer, die nach ihrer Strafverbüßung in ein Konzentrationslager »verschubt« wurden, ist nicht genau zu ermitteln. In 37 Strafprozessakten ist die »Übergabe« der Häftlinge an die Kripo oder Gestapo vermerkt, was wohl für alle die fortgesetzte Haft in einem Konzentrationslager bedeutete – also für etwa ein Fünftel der Verurteilten.
Eine kleinere erste Forschungsarbeit, die sich anhand der Frankfurter Homosexuellenprozesse von 1950/51 mit der Situation der Homosexuellen in der frühen Nachkriegszeit beschäftigte, hatte die Initiative bereits 1990 in Auftrag gegeben. In dem Aufsatz »Wiederbeginn der juristischen Verfolgung homosexueller Männer und Frauen in der Bundesrepublik Deutschland« (in: Zeitschrift für Sexualforschung, 5. Jahrgang, Heft 1, S. 59ff, Stuttgart 1992) hat Dieter Schiefelbein jene »Aktion gegen Homosexuelle« detailliert dargestellt, die von einem noch aus anderen Zeiten bekannten Amtsgerichtsrat und einem jungen Staatsanwalt 1950 in Frankfurt initiiert wurde. |